Gerichtsprozess: Nur sehr wenige Münzen für das Stuwe e. V.

Statt der vom Stuwe e. V. erhofften 30.000€, erhält der Verein von den Bewohner:innen nun insgesamt etwa 3.500€. Wir freuen uns über diesen Prozessausgang und darüber, dass wir uns nun ganz auf die potentielle Übernahme des Erbbaurechts konzentrieren können.
Allerdings muss die Einigung noch durch den Beirat des Stuwe e. V. bestätigt werden. Sie kann noch bis Anfang Dezember widerrufen werden.

Wie es zu dieser Einigung kam und was im Gerichtssaal passierte, erfahrt ihr in diesem Beitrag.

Worum ging es beim Gerichtsprozess zwischen dem Studentenwerk e. V. und Bewohner:innen der Münzgasse 13:

  • Das Stuwe e. V. forderte von 16 Bewohner:innen eine Nutzungsentschädigung in Höhe von 400€ pro Monat statt der bisherigen Mieten.
  • Das Stuwe e. V. begründete das Recht auf eine Nutzungsentschädigung damit, dass es den Bewohner:innen aufgrund der einbehaltenen Miete gekündigt hatte.
  • Die Beklagten hielten dagegen, dass sie vor Mieteinbehaltung Mängel angezeigt und aufgrund dieser die Miete einbehalten hatten.
  • Um entscheiden zu können, welche der beiden Parteien Recht hat, hätte ein Gutachten erstellt werden müssen, das die Mängelbeseitigungskosten berechnet. Dann hätte geprüft werden müssen, ob die Höhe der einbehaltenen Mieten den Mängelbeseitigungskosten entspricht.

Gleich zu Beginn der Verhandlung wies die Richterin darauf hin, dass völlig offen ist, wie der Prozess ausgehen wird. Sie ergänzte, dass es für niemanden ernsthaft von Interesse sein kann, den Prozess bis zu Ende zu führen. Um eine Entscheidung zu treffen, müssten teure Gutachten erstellt werden, was bei der Höhe des Streitwerts nicht wirtschaftlich sei. Das war auch unsere Einschätzung.

Wie konnte es zu den 3.500€ als Einigung kommen?

  • Die Klage des Stuwe . V. erstreckte sich nur über den Zeitraum Oktober bis Dezember 2021, was einem Streitwert von 6890,55€ entspricht.
  • Das Stuwe e. V. bzw. deren Anwalt hatte die Klage nicht erweitert, warum ist unklar.
  • Wir haben uns auf die Hälfte der geforderten Nutzungsentschädigung geeinigt, was etwa 3.500€ entspricht.
  • Hätte das Stuwe e. V. den Prozess gewonnen, hätte es allerdings, wie unser Rechtsanwalt Dr. Greiner ausführte, 30.000€ von den Beklagten erhalten.
  • Auch wenn wir unsere Aussichten auf Gewinn sehr hoch einschätzten, waren wir mit der Einigung einverstanden. Keine:r von uns hat Kapazitäten, noch mehr Zeit in den aus unserer Sicht unnötigen Rechtsstreit zu stecken.
  • Warum das Stuwe e. V. sich auf die Einigung eingelassen hat, wissen wir natürlich nicht. Vermutlich hat es festgestellt, dass seine Aussichten auf Erfolg viel geringer waren, als es erwartet hätte.

Durch einen Zustellungsfehler kam es außerdem zu einer überraschenden Wendung, die vermutlich dazu beitrug, dass die Chancen des Stuwe e. V. noch schlechter standen:
Nach 3 Monaten Mieteinbehaltung ging im September 2021 die Kündigung ein, nach 6 Monaten im Januar 2022 eine weitere, allerdings nachdem wir schon die gesamten einbehaltenen Mieten zurückbezahlt hatten, womit die zweite Kündigung nicht rechtmäßig war. Dies hatte zur Folge, dass nur über die Rechtsmäßigkeit der für 3 Monate einbehaltenen Miete verhandelten werden musste. Bei dieser gingen wir sehr sicher davon aus, dass die Mängelbeseitigungskosten deutlich höher sind. Obwohl wir davon auch bei der für 6 Monaten einbehaltenen Miete überzeugt sind.

Das Stuwe e. V. warf uns im Prozess Treuwidrigkeit vor, da wir die Mängel (von denen es anzweifelte, dass es die gibt) nur vorgeschoben hätten, um Mieten einbehalten zu können und es uns in Wirklichkeit nicht um Mängel, sondern darum ging, in Verhandlungen zu kommen. Wir bestreiten gar nicht, dass Letzteres mit ein Grund für die Mieteinbehaltung waren, aber auch nur eben ein weiterer Grund. Natürlich haben wir auch aufgrund der Mängel einbehalten, die dringend behoben werden müssen. Die sind ja auch Mitursache, warum wir überhaupt das Erbbaurecht für das Gebäude übernehmen möchten. In diesem Zusammenhang wies die Richterin darauf hin, dass man dem Stuwe e. V. ebenfalls Treuwidrigkeit vorwerfen könnte, da es den Bewohner:innen zwar gekündigt hat, sie aber niemals dazu aufforderte, ihre Zimmer zu räumen oder mit einer Räumungsklage drohte. Somit könnte man das Verlangen einer Nutzungsentschädigung als treuwidrige Erhöhung der Kaltmiete betrachten.

Resumée:
Den Prozess hätten sich alle Beteiligten sparen können. Er hat beiden Parteien nichts gebracht außer hohen Kosten und einen enormen Zeitaufwand. 3.500€ ist zwar nicht mehr viel, die Gerichts- und Anwaltskosten kommen dennoch hinzu. Zur Deckung der Kosten werden keine Direktkredite verwendet. Deswegen hier schonmal die Ankündigung einer Soli-Party 😉

Wir bedanken uns ganz herzlich bei unserem Rechtsbeistand Dr. Greiner, der uns eine große Unterstützung war und uns jederzeit hilfreich zur Seite stand.

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