Kommenden Donnerstag (24.11.2022) findet der erste Verhandlungstermin zwischen Bewohner:innen der Münzgasse 13 und dem Studentenwerk e. V. aufgrund einer von Letzterem geforderten Nutzungsentschädigung statt.
Hintergrund dieses Prozesses ist, dass die Bewohner:innen der Münzgasse 13 seit 8 Jahren versuchen, das Gebäude unter dem Dach des Mietshäusersyndikats zu erwerben, um den dortigen solidarischen Wohn- und Kulturraum sowie das Gebäude selbst zu erhalten. Um die Eigentümerin (Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim) sowie das Studentenwerk e. V. endlich an einen Verhandlungstisch zu bekommen, um über die Zukunft des Hauses zu sprechen sowie aufgrund der inzwischen gravierenden Mängel, stellten die Bewohner:innen zum März 2021 die Mietzahlungen ein. In der Zwischenzeit wurden die einbehaltenen Mieten (inkl. Zinsen) wieder zurückgezahlt (sowie seit Januar 2022 wieder regulär Miete gezahlt), da die durch Baubürgermeister Cord Soehlke moderierten Verhandlungen mit dem VBA und dem Stuwe AdöR (allerdings nicht mit dem Stuwe e. V.) vorangekommen sind, sich eine Lösung für das Problem abzeichnet und die Bewohner:innen absehen konnten, dass sie die Mängel selbst beseitigen können. Das Stuwe e. V. hat den Bewohner:innen allerdings aufgrund der Mieteinbehaltung gekündigt und verlangt nun seit etwa einem Jahr statt der herkömmlichen Miete eine Nutzungsentschädigung, die etwa 150€ mehr als die durchschnittlichen Miete beträgt, inzwischen insgesamt rund 30.000€. Vom Stuwe e. V. werden also Einzelpersonen, die zum großen Teil nur wenig Geld haben, auf die Differenz zwischen Nutzungsentschädigung und Miete verklagt. Da eine außergerichtliche Lösung vom Stuwe e. V. abgelehnt wurde, geht es jetzt vor Gericht. Dort muss entschieden werden, ob die Mieteinbehaltung rechtens war.
Wir finden es schade, dass das Stuwe e. V., welches in seiner Zielsetzung ebenfalls seit Jahrzehnten für soziales Wohnen steht, sich in keiner Weise kooperativ zeigt und es ihm offensichtlich nur darum geht, durch den Prozess von den Bewohner:innen noch so viel Geld wie möglich zu erzielen. Das Stuwe e. V. hat sich von Anfang nicht kooperativ gezeigt und war auch insbesondere bei den gemeinsamen Treffen mit der Stadt Tübingen, dem VBA und dem Stuwe AdöR, bei denen seine Vertreter bald auch nicht mehr erschienen sind, nie an einer Einigung interessiert. Während mit VBA und Stuwe AdöR dort an Lösungen gearbeitet wurde und auch Übereinkünfte gefunden werden konnten, war dies mit dem Stuwe e. V. nicht möglich. Trotzdem werden sich die Bewohner:innen weiterhin um eine für alle Seiten zufriedenstellende Lösung bemühen. Nicht zuletzt, da die Bewohner:innenschaft den Fokus auf die produktiven Verhandlungen mit dem Stuwe AdöR, dem VBA und der Stadt Tübingen legen möchte.
Der Gerichtsprozess ist unabhängig von der Übernahme des Erbbaurechts durch die von den Bewohner:innen gegründete GmbH, denn der Stuwe e. V. ist nicht an der Ausarbeitung des Erbbaurechtsvertrags beteiligt. Der Gerichtsprozess richtet sich an die Bewohner:innen als Privatpersonen und weder der Münze 13 e. V. noch die MÜNZE 13 GmbH sind verklagt. Es werden keine Direktkredite zur Deckung der Gerichtskosten verwendet.